Verzichts- und Freistellungserklärung und Haftung

Verzichts- und Freistellungserklärung/Datenschutz:

Mit der Anmeldung zum 15. Int. Müller-Dynamic X-Duathlon erkenne ich die Ausschreibung an und verpflichte mich nach deren Vorgaben bzw. sonstigen offiziellen Informationen wie z. B. der Wettkampfbesprechung zu handeln.

  •  An der Wettkampfbesprechung nehme ich teil. Die Wettkampfstrecken sind mir bekannt. Sollte ich Sicherheitsrisiken feststellen, informiere ich hierüber umgehend die Wettkampfleitung.
  • Ich versichere hiermit, dass ich mich in einem ausreichend trainierten Zustand befinde und habe mir meine Tauglichkeit ggf. durch einen Arzt bestätigen lassen.
  •  Ich erkläre mich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass ich bei Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennens, medizinisch von den vom Veranstalter beauftragten Organisationen behandelt werde. Die Behandlungskosten sind nicht im Startgeld enthalten und werden mir gesondert nach den üblichen Arzttarifen berechnet. Für den ausreichenden Versicherungsschutz bin ich selbst verantwortlich.
  • Während der Veranstaltung und der damit zusammenhängenden Aktivitäten trage ich die alleinige Verantwortung für meine Besitzgegenstände und meine Wettkampfausrüstung.
  • Hiermit erteile ich mein Einverständnis, dass evtl. von mir gemachte Foto-/Filmaufnahmen, Interviews etc., die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen in den entsprechenden Medien veröffentlicht bzw. vervielfältigt werden. Mein Name und meine Daten dürfen ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt verwendet werden. Meine Anschrift und Email - Adresse darf an einen Fotoservice weitergegeben werden, der sich verpflichtet, die Daten ausschließlich zu nutzen, um mir ein Angebot von Fotoaufnahmen der Veranstaltung zu unterbreiten.
  • Hiermit befreie ich die Veranstalter und Helfer des Int. Trierer X-Duathlons von sämtlichen Haftungsansprüchen. Dies gilt für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden sowie alle Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Dies gilt nicht für Körperschäden, die durch den Veranstalter oder deren Helfer schuldhaft verursacht worden sind. Bei Sachschäden ist im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter oder Helfer die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Ich befreie hiermit Veranstalter und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten, sollten diese Dritten Schäden aufgrund meiner Teilnahme am Int. Trierer X-Duathlon erleiden.
  • Ein Wechsel der Strecke/des Wettkampfes nach erfolgter Meldung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro bis zum Ablauf der Nachmeldefrist möglich.
  • Ein Wechsel der Wettkampfstrecke/des Wettkampfes während des Wettbewerbes ist nicht mehr möglich.
  • Die Siegerehrung ist Teil des Wettkampfes. Es werden keine Preise nachgeschickt.
  • Duschen und Toiletten befinden sich im Sportheim am Sportplatz, es ist leider nur begrenzt warmes Wasser vorhanden. Im Falle von Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann es sein, dass die Sanitärräume geschlossen bleiben. In diesem Fall stehen Chemietoiletten zur Verfügung, eine Nutzung der Duschen ist dann leider nicht möglich.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Rennen zu veränderten Bedingungen durchzuführen oder einzelne Rennen abzusagen. Geleistete Zahlungen können bei Absage nicht zurück erstattet werden.
  • Der Veranstalter ist an die gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gebunden. Ansprüche gegen den Veranstalter aufgrund diesbezüglicher Maßnahmen sind ausgeschlossen.
  • Abschließend erkläre ich, dass ich diese Erklärung sorgfältig durchgelesen habe und mit dem Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.
  • Ich bestätige den Besitz einer für Deutschland ausreichenden Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Mit ist bekannt, dass die Teilnahme an der Duathlon-Veranstaltung Gefahren und Risiken birgt und tödliche Unfälle nicht ausgeschlossen sind.

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Trier.

 

 

Haftung: 

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. 

(2) Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. 

(3) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein. 

(4) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

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